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Artikel 3 Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasilien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.10.1967

Artikel 3

Die Begünstigungen dieses Abkommens befreien die österreichischen und brasilianischen Staatsbürger nicht von der Verpflichtung, die brasilianischen und österreichischen Gesetze und Vorschriften, betreffend die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, zu beachten.

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