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Artikel 3 Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.11.1951

Artikel 3

III.

Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines gültigen Reisepasses sind, können sich ohne Rücksicht auf den Ausgangsort und die Reiseroute nach Belgien begeben und sich dort für eine Höchstdauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten aufhalten, ohne genötigt zu sein, vorher einen Sichtvermerk zu erlangen.

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