Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 66 AVG 1950
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.9.1950 bis 31.01.1991 (BGBl. Nr. 51/1991)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Zurückverweisung
Entscheidungsbefugnis
Zurückweisung
Rechtsmittel
Sachentscheidung
Abänderung
Berufungsentscheidung
Entscheidung
Unzulässigkeit
Aufhebung
Behebung
Neuerlassung
Reformation
Kassation