Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 1 § 2 UeberweisungsG
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
13.8.1999 bis 31.10.2009 (BGBl. I Nr. 66/2009)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.