Zeitpunkt der Neugründung
§ 3
Der Betriebsinhaber tritt erstmals nach außen werbend in Erscheinung (Zeitpunkt der Neugründung), wenn die für den Betrieb typischen Leistungen am Markt angeboten werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)