§ 1
Der Bund leistet im Rahmen der ersten Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität für die Jahre 1994 bis 1996
- 1. zum Globalen Umwelt Treuhandfonds, den die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) als Treuhänder verwaltet, einen Beitrag in Höhe von insgesamt 231,51 Millionen Schilling und zusätzlich
- 2. zu einem österreichischen Globale Umweltfazilität-Treuhandfonds, der im Rahmen einer zwischen Bund und Internationaler Bank für Wiederaufbau und Entwicklung als Treuhänder dieses Fonds abzuschließenden Kooperationsvereinbarung einzurichten ist, bis zu insgesamt 4,5 Millionen Sonderziehungsrechte.
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