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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.5.1995

§ 0

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

Kurztitel

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 348/1995

Inkrafttretensdatum

20.05.1995

Langtitel

Einvernehmliche Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Chile andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

StF: BGBl. Nr. 348/1995

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