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Anlage zur Reservenmeldungsverordnung ResV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.9.2010

Anlage zur Reservenmeldungsverordnung

 

Beträge in Tausend Euro

Berichtsjahr (Bilanzstichtag)

I.

Stille Reserven/Lasten im Bilanzposten

stille Reserven

stille Lasten

    

1.

Schuldtitel öffentlicher Stellen

  
    

1a.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, börsenotiert

  
    

2.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, börsenotiert

  
    

3.

Wertpapiere und Investmentzertifikate, nicht börsenotiert

  
    

4.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, börsenotiert

  
    

5.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, nicht börsenotiert

  
    

6.

Grundstücke und Gebäude

  
    

7.

Versteuerte Reserven und Lasten in Forderungen

  
    

8.

SUMME (Posten 1 bis 7)

  
    

9.

Unterdeckung Abfertigung- und Pensionsrückstellung

  
    

10.

SUMME (Posten 8 abzüglich 9)

  

II.

Struktur der stillen Reserven und stillen Lasten

  
    

1.

Versteuerte stille Reserven und Lasten, über die Gewinn- und Verlustrechnung gebildet

  
    

2.

Unversteuerte stille Reserven und Lasten, über die Gewinn- und Verlustrechnung gebildet

  
    

3.

Unversteuerte stille Reserven und Lasten, nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung gebildet

  
    

4.

SUMME (Posten 1 bis 3)

  
     

Kommentarseite zur Reserven- und Lastenmeldung

 

(gemäß Punkt III. der Anlage zur Reserven- und Lastenmeldung1

 
   
 

(Textfeld)

 
   
   

1) III. Erläuterung zur Meldung stiller Reserven und Lasten

 
 

1. Besondere Umstände im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1

 

2. Angaben gemäß § 2 Abs. 3

   

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