Zu Art. 44 des Zollkodex
§ 42
Für das Rechtsbehelfsverfahren im Sinn des Art. 44 des Zollkodex kommen im Geltungsbereich des § 2 Abs. 1 nachfolgende besondere Regelungen zur Anwendung.
Zu Art. 44 des Zollkodex
§ 42
Für das Rechtsbehelfsverfahren im Sinn des Art. 44 des Zollkodex kommen im Geltungsbereich des § 2 Abs. 1 nachfolgende besondere Regelungen zur Anwendung.