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Artikel II Erteilung der Ermächtigung zur Veräußerung von Anteilsrechten an der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichische Länderbank Aktiengesellschaft und zum Erwerb von Anteilsrechten an Banken oder Bankenholdinggesellschaften sowie Abänderung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 323/1987

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.