vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Zweites Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds - Beitrag

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.8.1991

§ 1

Die Republik Österreich leistet zum zweiten Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 2 Millionen US-$.