§ 1
Die Republik Österreich leistet zum zweiten Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 2 Millionen US-$.
§ 1
Die Republik Österreich leistet zum zweiten Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 2 Millionen US-$.