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Anlage3 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.3.1991

An den Präsidenten der Konferenz

über die Errichtung der

Europäischen Bank für Wiederaufbau

und Entwicklung

Herr Präsident!

Wie Sie wissen, hat die Initiative des französischen Staatspräsidenten Mitterrand zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung mit dem Ziel, den Übergang der Volkswirtschaften der mittel- und osteuropäischen Länder zur Marktwirtschaft zu erleichtern, Verständnis und Unterstützung seitens der sowjetischen Behörden gefunden. Die sowjetische Delegation hat an den Verhandlungsrunden zur Abfassung der für die Bank maßgeblichen Urkunden teilgenommen. Die Gründerländer haben dadurch erhebliche Fortschritte bei der Ausarbeitung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung erzielt.

Gleichzeitig sind gewisse Schwierigkeiten aufgetreten, weitgehend bedingt durch die Befürchtungen einer Reihe von Ländern, die Sowjetunion könnte aufgrund der Größe ihrer Volkswirtschaft Hauptempfänger der Darlehen der Bank werden und dadurch deren Möglichkeiten, anderen mittel- und osteuropäischen Ländern Hilfe zu gewähren, schmälern.

In diesem Zusammenhang, verehrter Herr Präsident, möchte ich Ihnen versichern, daß die Absicht der Sowjetunion, ein gleichberechtigtes Mitglied der Bank zu werden, in erster Linie auf ihrem Willen beruht, eine neue Institution der multilateralen Zusammenarbeit zu schaffen, um die Durchführung historischer Reformen auf dem europäischen Kontinent zu fördern.

Ich darf Sie davon unterrichten, daß meine Regierung bereit ist, ihren Zugang zu den Mitteln der Bank nach Artikel 8 Absatz 4 des Übereinkommens für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Inkrafttreten des Übereinkommens zu begrenzen. Während dieses Zeitraums wünscht die Sowjetunion, daß die Bank technische Hilfe und andere Arten von Unterstützung zur Finanzierung ihrer Privatwirtschaft, zur Erleichterung des Übergangs staatseigener Unternehmen in Privateigentum und unter private Kontrolle sowie zur Unterstützung von Unternehmen, die auf Wettbewerbsgrundlage arbeiten und eine Teilnahme an der Marktwirtschaft anstreben, gewährt, und zwar unter Vorbehalt des in Artikel 11 Absatz 3 festgelegten Verhältnisses. Der Gesamtbetrag der von der Bank auf diese Weise gewährten Unterstützung würde den von der Sowjetunion für ihre Anteile gezahlten Gesamtbetrag in Barmitteln und Schuldscheinen nicht übersteigen.

Ich bin zuversichtlich, daß die fortschreitenden wirtschaftlichen Reformen in der Sowjetunion in jedem Fall die Ausdehnung der Tätigkeiten der Bank auf das Gebiet der Sowjetunion begünstigen werden. Da die Sowjetunion jedoch an der Gewährleistung des multilateralen Charakters der Bank interessiert ist, wird sie nicht veranlassen, daß die von ihr aufgenommenen Darlehen zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft den mit der Erhaltung der erforderlichen Vielfalt in der Geschäftstätigkeit der Bank und der vorsichtsbedingten Begrenzung ihres Engagements vereinbaren Betrag übersteigen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Leiter der sowjetischen Delegation

Präsident der Staatsbank der UdSSR

Victor V. GERASHCHENKO

Anlage3

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