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Artikel 4 Doppelbesteuerung - Einkommensteuer (Irland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1989

Artikel 4

Artikel IV

(1) Der Punkt am Ende von Artikel 3 Absatz 2 lit. g des Abkommens wird durch einen Beistrich ersetzt und unmittelbar nach lit. g folgender neuer Unterabsatz eingefügt:

(Anm.: Es folgt der Text der Novellierungsanweisung)

(2) Unmittelbar nach Artikel 3 Absatz 4 des Abkommens wird folgender neuer Absatz eingefügt:

(Anm.: Es folgt der Text der Novellierungsanweisung)

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