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§ 35 GSpG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1990

Juxausspielungen

§ 35.

Juxausspielungen sind Ausspielungen, bei denen auf jeden Spielanteil (Loszettel) ein Treffer entfällt und die Spieler durch Ziehung die auf ihre Spielanteile entfallenden Treffer ermitteln.