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§ 10 GSpG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1990

Klassenlotterie

§ 10.

Die Klassenlotterie ist eine Ausspielung, bei der die Spielanteile Gewinnchancen in mehreren aufeinanderfolgenden Abschnitten haben. Die Treffer werden durch öffentliche Ziehungen ermittelt.