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Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Bulgarien)
Kurztitel
Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Bulgarien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 240/1985
Inkrafttretensdatum
28.06.1985
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK BULGARIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER ZOLLVERWALTUNGEN
StF: BGBl. Nr. 240/1985 (NR: GP XVI RV 42 AB 173 S. 33 . BR: AB 2800 S. 442 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zum Austausch der in Artikel 14 des Abkommens vorgesehenen Noten wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14 am 28. Juni 1985 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH und die REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK BULGARIEN,
VOM WUNSCHE GELEITET, durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen der beiden Staaten den Personen- und Warenverkehr zu erleichtern,
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß durch eine solche Zusammenarbeit auch die Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften wirksamer gestaltet wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
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