Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.
§ 1.
Anläßlich der 25. Wiederkehr der am 15. Mai 1955 in Wien erfolgten Unterzeichnung des Staatsvertrages betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs werden ab dem 13. Mai 1980 Scheidemünzen zu 500 Schilling ausgegeben.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2026
Gesetzesnummer
10004321
Dokumentnummer
NOR12047344
alte Dokumentnummer
N3198020828J
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