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Anlage 1 Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1978

Anlage 1

— ANHANG A

QUOTEN

(in Millionen US-Dollar)

________________

*) Die Quote Dänemarks wird vom Fonds festgesetzt, sobald die dänische Regierung ihre Bereitschaft erklärt hat, dieses Übereinkommen zu unterzeichnen, jedoch vor Vollzug der Unterzeichnung.

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2025

Gesetzesnummer

10004268

Dokumentnummer

NOR40040948

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