§ 1
Anläßlich der 20. Wiederkehr des Tages, an dem der Staatsvertrag unterzeichnet wurde, werden ab dem 15. Mai 1975 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
§ 1
Anläßlich der 20. Wiederkehr des Tages, an dem der Staatsvertrag unterzeichnet wurde, werden ab dem 15. Mai 1975 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.