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ARTIKEL I Abkommen zwischen Österreich und Sambia über die Gewährung eines Darlehens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.12.1975

ARTIKEL I

Die österreichische Bundesregierung gewährt der Regierung der Republik Sambia ein Darlehen in der Höhe von ö. S 18,5 Millionen für die auf c.i.f.-Basis durchzuführende Anschaffung von in Österreich hergestellten Anlagegütern entsprechend dem Bedarf der Regierung der Republik Sambia.

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