Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 19 Edelmetallgegenstände - Prüfung und Bezeichnung
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.2.2000 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
01.1.1989 bis 31.01.2000 (BGBl. Nr. 660/1988)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Platinuhrengehäuse
Golduhrengehäuse
Silberuhrengehäuse