§ 12
Hinsichtlich der Führung eines Protokolls bei Beratungen eines Gutachterausschusses gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 12
Hinsichtlich der Führung eines Protokolls bei Beratungen eines Gutachterausschusses gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.
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