Bewertungsbeirat
§ 1
Der Bewertungsbeirat dient der Unterstützung und Beratung des Bundesministers für Finanzen bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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