Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Spanien am 2. Feber 1973 dem Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden, (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 217/1970) beigetreten.
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