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Anlage Gewährung von Krediten an internationale Finanzinstitutionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.8.1986

Anlage

Übereinkommen zwischen dem Bund, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und der Oesterreichischen Nationalbank wegen Gewährung eines Kredites an die Republik Österreich zwecks Gewährung von Krediten an internationale Finanzinstitutionen

I.

Die Oesterreichische Nationalbank gewährt der Republik Österreich für den Ankauf von US-Dollar zwecks Gewährung von Krediten an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, an die Asiatische Entwicklungsbank und an die Interamerikanische Entwicklungsbank einen Kredit in Höhe von 1 Milliarde Schilling.

II.

Zur Verzinsung dieses Kredites werden der Oesterreichischen Nationalbank 4 v. H. p. a. (und zwar jährlich im nachhinein) vom jeweils aushaftenden Schuldbetrag vergütet.

III.

Die Rückzahlung des Kredites erfolgt nach einem tilgungsfreien Zeitraum von 5 Jahren in 10 gleichen aufeinanderfolgenden jährlichen Tilgungsraten zu  100 Millionen Schilling. Vorzeitige Rückzahlungen durch internationale Finanzinstitutionen an die Republik Österreich führen jedoch zu entsprechenden vorzeitigen Rückzahlungen der Republik Österreich an die Oesterreichische Nationalbank.

IV.

Dieses Übereinkommen wird einen Tag nach Verlautbarung im Bundesgesetzblatt wirksam.

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2023

Gesetzesnummer

10004138

Dokumentnummer

NOR12045809

alte Dokumentnummer

N3197321451L

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