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Anlage 1 Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Anlage 1

Prag, am 22. Oktober 1971

Herr Vorsitzender!

Im Verlaufe der heute abgeschlossenen Verhandlungen wurde Übereinstimmung darüber erzielt, daß unter Berücksichtigung der in beiden Ländern geltenden Devisenvorschriften der Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung keine Verschlechterung der Überweisungsmöglichkeiten nach dem bisher gültigen Zahlungsabkommen mit sich bringen wird.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis zu Vorstehendem mitzuteilen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Dr. Fälbl m. p.

An den

Vorsitzenden dertschechoslowakischen Delegation

Prag

Prag, am 22. Oktober 1971

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis zu Ihrem Schreiben vom heutigen Tage, das folgenden Wortlaut hat, mitzuteilen:

(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens)

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Dr. Killian m. p.

An den Vorsitzenden der österreichischen Delegation

Prag

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