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Artikel 2 Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 2

Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik wird ab 1. Jänner 1972 in Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Vertragsstaaten geltenden Devisenvorschriften in frei konvertierbarer Währung abgewickelt.

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