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§ 1 Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.8.1971

§ 1

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von US-Dollar 43,700.000 zu zeichnen.

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