Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1 Verzicht auf eine Forderung des Bundes gegen die Österreichische Automobilfabriks-Aktiengesellschaft aus abgelösten Forderungen der ehemaligen Sowjetischen Militärbank in Wien
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
14.11.1970 bis 31.12.2006 (BGBl. I Nr. 113/2006)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.