Zum Außerkrafttreten vgl. § 20, Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.
§ 2.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
Die eine Seite der Münze hat ein Brustbild des Geige spielenden Komponisten Johann Strauß, umgeben von der kreisförmigen Umschrift „100 Jahre Donauwalzer“, sowie die Jahreszahl „1967“ zu zeigen. Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026
Gesetzesnummer
10004018
Dokumentnummer
NOR12044779
alte Dokumentnummer
N3196719788J
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