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§ 3 Übernahme der Bundeshaftung für Auslandskredite an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft)“ und an die Tauernkraftwerke Aktiengesellschaft“

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.