Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 4 Auslandsanleihengesetz 1962
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
24.3.1962 bis 31.12.2018 (BGBl. Nr. 74/1962)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.