§ 12
Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 12
Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.
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