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Artikel I Zahlungsabkommen (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.3.1956

Artikel I

Die Oesterreichische Nationalbank wird dem Instituto Espanol de Moneda Extranjera, Madrid (IEME), ein in Verrechnungsdollar geführtes Konto mit der Bezeichnung „Dollarverrechnungskonto - Spanien“ eröffnen. Dieses Konto ist unverzinslich und spesenfrei.

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