Artikel 9
Das vorliegende Übereinkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft. Es ist in deutscher und italienischer Sprache abgefaßt, die beide in gleicher Weise authentisch sind.
Rom, am 4. Oktober 1950.
Zuletzt aktualisiert am
11.03.2021
Gesetzesnummer
10003826
Dokumentnummer
NOR12042350
alte Dokumentnummer
N3195025081L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
