Artikel 2.
Gleichzeitig mit diesem Zollanschluss soll in dem fraglichen Gebietstheil bezüglich der Besteuerung des Tabaks, des Salzes, des Rübenzuckers, des Brantweins und der Spielkarten Übereinstimmung mit den im deutschen Zollgebiete geltenden Bestimmungen eintreten.
Schlagworte
Gebietsteil
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2017
Gesetzesnummer
10003734
Dokumentnummer
NOR12041277
alte Dokumentnummer
N3189152390L
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