vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 10. Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1891

Artikel 10.

Die Bestimmungen, welche für Angehörige des Deutschen Reichs bei dem Verkehre der Handlungsreisenden und bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen, sowie beim Besuche der Märkte und Messen im Inlande gelten, sollen auch auf den anzuschließenden Gebietstheil und seine Bewohner Anwendung finden.

Schlagworte

Gebietsteil

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2017

Gesetzesnummer

10003734

Dokumentnummer

NOR12041285

alte Dokumentnummer

N3189152398L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte