Rechtsnormen
Bundesgesetze
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Artikel 1 Verjährung von Zinsrückständen aus Staatsschulden
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20.8.1817 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
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Stichworte
§ 1335 ABGB
JGS Nr. 946/1811
Kapital