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§ 1 Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen
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25.6.1999 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
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