vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Vereinbarung zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.11.1998

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ist in ihrer authentischen englischen Sprachfassung und ihrer Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2019

Gesetzesnummer

10003618

Dokumentnummer

NOR12040309

alte Dokumentnummer

N2199813213U

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)