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Anlage1 Gebührenanspruchsgesetz - Zuschlag zu den festen Beträgen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1998

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(Anm.: Die sich aufgrund der V ergebenen, in der Anlage

Anlage1

festgestellten höheren Gebührenbeträge sind in den betreffenden Paragraphen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 136/1975, bereits berücksichtigt)

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