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Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1997

§ 0

Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 185/1997

Inkrafttretensdatum

01.12.1997

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und Kanada über die Rechtshilfe in Strafsachen

StF: BGBl. III Nr. 185/1997 (NR: GP XX RV 577 VV S. 71. BR: AB 5444 S. 626.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. September 1997 ausgetauscht; der Vetrag (Anm.: richtig: Vertrag) tritt gemäß seinem Art. 22 Abs. 2 mit 1. Dezember 1997 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und Kanada,

Von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung zu verbessern und die Beziehungen zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen zu erleichtern,

in erneuter Bekräftigung der gegenseitigen Achtung ihrer Rechtsordnung und ihrer Rechtspflegeorgane,

sind wie folgt übereingekommen:

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