Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Art. 2 § 10 Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung
aktuell keine Fassung in Kraft
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aktuell keine Fassung in Kraft
01.4.1996 bis 31.01.2020 (BGBl. III Nr. 34/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.