Gegenstand
§ 1
Schutzzertifikate, die in Österreich geltende Patente ergänzen, werden vom Österreichischen Patentamt nach Maßgabe von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft über die Schaffung ergänzender Schutzzertifikate erteilt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)