Firmenfortführung
§ 4.
Führt der Hauptgesellschafter das von der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft betriebene Unternehmen weiter, kann er die bisherige Firma unter den Voraussetzungen des § 22 UGB fortführen.
Zuletzt aktualisiert am
20.07.2023
Gesetzesnummer
10003417
Dokumentnummer
NOR40070273
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