§ 5
Diese Verordnung ist auf Glaswaren, die zur Ausfuhr aus der Europäischen Gemeinschaft bestimmt sind, nicht anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 5
Diese Verordnung ist auf Glaswaren, die zur Ausfuhr aus der Europäischen Gemeinschaft bestimmt sind, nicht anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)