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Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1996

§ 0

Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)

Kurztitel

Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 745/1995

Inkrafttretensdatum

01.01.1996

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens *) vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung

StF: BGBl. Nr. 745/1995 (NR: GP XIX RV 139 AB 311 S. 46 . BR: AB 5056 S. 603 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Oktober 1995 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. XVIII Abs. 2 mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

______________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 320/1969

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