§ 0
Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 744/1995
Inkrafttretensdatum
01.01.1996
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen *) vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. Nr. 744/1995 (NR: GP XIX RV 142 AB 314 S. 46 . BR: AB 5059 S. 603 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Oktober 1995 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. XIX Abs. 2 mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
_____________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
