Gebrauchsmusterurkunde
§ 26.
Das Patentamt stellt dem Gebrauchsmusterinhaber eine Gebrauchsmusterurkunde aus. Die Urkunde enthält eine Bestätigung über die Registrierung des Gebrauchsmusters sowie eine Ausfertigung der Gebrauchsmusterschrift.
Gebrauchsmusterurkunde
§ 26.
Das Patentamt stellt dem Gebrauchsmusterinhaber eine Gebrauchsmusterurkunde aus. Die Urkunde enthält eine Bestätigung über die Registrierung des Gebrauchsmusters sowie eine Ausfertigung der Gebrauchsmusterschrift.