Name
§ 2.
Der Name einer Privatstiftung hat sich von allen im Firmenbuch eingetragenen Privatstiftungen deutlich zu unterscheiden; er darf nicht irreführend sein und muß das Wort „Privatstiftung“ ohne Abkürzung enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2026
Gesetzesnummer
10003154
Dokumentnummer
NOR12037008
alte Dokumentnummer
N2199330429J
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